Anfang Januar durfte unser Sohn immer wieder einmal in unserem Ehebett schlafen, weil er einige Male schlecht geträumt hatte, des Öfteren nachts aufgewacht war und nicht mehr einschlafen konnte. Er brauchte die Sicherheit der elterlichen Nähe und schlief in unserem Bett besser.
Da er schon groß ist und zudem nachts gerne Hautkontakt hat, gestaltete sich das Schlafen für meinen Mann und mich eher schwierig. Daher schickten wir ihn wieder in sein eigenes Bett, in dem er generell immer und normalerweise auch problemlos schlief. Es folgte aber ein ständiges nächtliches Hin‑ und Herwandern unseres Kindes zwischen seinem und unserem Bett.
Mein Mann war von den „Nachtwanderungen“ unangenehmer berührt als ich – denn ich habe unseren Sohn gerne bei mir, er ist auch das Nesthäkchen der Familie. Dies war ein strittiges Thema – denn T. spürte, dass ich seinen Umzug in das Bett meines Mannes und mir eigentlich befürwortete, aber eben auch die Haltung meines Mannes akzeptierte.
Am 20. 1. 2026 schlief er wieder im Elternbett und nässte stark ein.
Vier Tage vorher hatte er in der Schule erfahren, dass seine Lehrerin die Schule verlassen würde und er eine neue Lehrerin bekäme. Diese war schon seit mehreren Tagen im Unterricht anwesend, die Kinder wussten allerdings anfangs nicht, warum.
Mein Mann hatte bereits angenommen, dass die neue Lehrerin unserem Sohn nicht willkommen war. Auch Marcin vermutete, dass sie als Störenfried empfunden wurde.
Im Verlauf des Kontaktes riet Marcin mir, unserem Sohn freien Zugang zu unserem Bett zu gewähren und über den „Eindringling“ (= neue Lehrerin) in der Schule/Klasse, die auch ein Revier von T. ist, zu sprechen, um seinen partnerbezogenen Reviermarkierungskonflikt auf „intellektuellem Wege“ zu lösen.
Infolgedessen baute sich T. vor Kurzem sein eigenes Lager mit Matratze in unserem Schlafzimmer. In dieser Schlafstelle übernachtet er gerne und freiwillig. Und er weiß, dass er bei Bedarf jederzeit in unser Bett kommen darf.
T. hat seitdem nicht mehr eingenässt. Der Eindringling war tatsächlich die neue Lehrerin – hat er zugegeben. Er schläft auf seiner Matratze bei uns im Schlafzimmer und ist damit zufrieden.
Danke für Deine Hilfe.
P.
Bettnässer sind sehr oft diejenigen Kinder, die von ihren Eltern konfliktiv – im Zuge eines DHS (hier: partner‑ und Mutter/Kind‑bezogener Selbstwerteinbruch, das Mama/Papa‑Revier nicht ausreichend markieren zu können) – ausgegrenzt wurden, z. B. ins Kinderzimmer verlegt wurden, wo sie (ab jetzt) allein schlafen müssen.
Reagiert das betroffene Kind im Moment des DHS mit einem doppelten Mutter‑Kind‑ und partnerbezogenen Konflikt für die quergestreifte Blasen‑ und Sphinkter‑Muskulatur, wird es insbesondere während des Schlafens zum Bettnässer …
Zum besseren Verständnis:
Wir besitzen in Wirklichkeit zwei Blasen‑Sphinkter: den „inneren“ und den „äußeren“.
Der „innere Schließmuskel“ ist nichts weiter als der Blasenausgang, der erste Abschnitt der Harnröhre – der bei Männern an der Prostata befestigt ist. Bei Frauen dagegen wird er von den Muskelfasern der Blase in der unmittelbaren Nähe des Blasenausgangs umfasst.
Wichtig zu wissen:
Der „innere Schließmuskel“ kann willkürlich nicht betätigt werden, und obwohl er in seiner Kraft weniger stark ist als der äußere Schließmuskel, verfügt er dafür über eine viel längere Schließwirkung. Man kann sagen, er ist – was das Abschließen anbelangt – „langanhaltend“.
Der innere Schließmuskel ist damit ein Muskel, der in der Ruhephase, z. B. beim Schlafen, die Schließung der Blase aufrechterhält.
Der „äußere Schließmuskel“ ist der Beckenboden, der unterhalb der Prostata (bei Frauen in der Mitte der Harnröhre) verläuft. Hier greifen um die Harnröhre spezielle Muskelfasern, die am Steißbein und am Beckenknochen ansetzen und in einer „8“ um Scheide und Darm verlaufen.
Der äußere Schließmuskel kann mit einer starken Kraft willkürlich angespannt bzw. geschlossen werden. Dieser Zustand kann allerdings nicht lange aufrechterhalten bleiben.
Über diesen Schließmuskel regulieren wir z. B. die Kontinenzerhaltung in Belastungssituationen wie Husten, Lachen, Heben etc.
Liegen zwei aktive Reviermarkierungskonflikte, die die Blasenmuskulatur und die Blasenschließmuskulatur betreffen, vor, dann haben wir es mit der sogenannten Inkontinenz zu tun (wegen der Dauererschlaffung der beiden Sphinkter). Je nach Stärke der Schienenbetonung kann der/die Betroffene allerdings am Tag mit dem willkürlich steuerbaren „äußeren Sphinkter“ seine/ihre Kontinenzerhaltung noch mehr oder weniger sichern.
Im Schlafmodus dagegen – und vor allem dann, wenn der ungelöste Konfliktinhalt geträumt wird (kommt sehr oft vor) – entfällt die Möglichkeit der willkürlichen Steuerung der Kontinenz über den „äußeren Sphinkter“, wodurch eingenässt wird. In diesem Fall haben wir es mit einem „aktiven“ Bettnässer zu tun.
Anmerkung:
Eingenässt wird allerdings auch während der Krise! Die Blasensphinkter (das Gleiche gilt übrigens auch für unsere übrigen Schließmuskeln) sind verkehrt innerviert, d. h., sie schließen in der Vagotonie und öffnen in der Sympathicotonie! Das ist der Grund, weshalb jede beliebige epileptische Krise zum Einnässen (oder Einkoten) führen kann!
Bei dem Vorfall am 20. Januar kam es m. E. zu einer vorübergehenden/hängenden Lösung (Typ A – mit Krise) T.s doppelten Reviermarkierungskonfliktes (= „Ich darf wieder bei meinen Eltern im Bett schlafen“).
[…] Am 20. 1. 2026 schlief er wieder im Elternbett und nässte stark ein. […]
Möglicherweise war die neue Lehrerin, der „Eindringling“ im T.-Revier (Schule), nur eine Erweiterungsschiene für seinen schon durch den konfliktiven Vaterbezug („Verbannung“ aus dem Elternbett) betroffenen rechten Blasen‑Sphinkter (Partnerseite bei RH). Ich persönlich tendiere mehr zu diesem Fall …
[…] Mein Mann war von den „Nachtwanderungen“ unangenehmer berührt als ich – denn ich habe unseren Sohn gerne bei mir, er ist auch das Nesthäkchen der Familie. Dies war ein strittiges Thema – denn T. spürte, dass ich seinen Umzug in das Bett meines Mannes und mir eigentlich befürwortete, aber eben auch die Haltung meines Mannes akzeptierte. […]
Es kann natürlich u. U. auch sein, dass die „Verbannung“ ins Kinderzimmer nur T.s linke Mutter‑Kind‑Seite betraf und die Komplettierung seines doppelten Reviermarkierungskonflikts erst durch die neue Lehrerin (Partnerseite) vollzogen wurde.
Das ist jetzt aber nicht mehr von großer Bedeutung, denn durch die kluge Lösung mit der Matratze im Schlafzimmer der Eltern scheint T.s Bettnässen der Geschichte anzugehören.
P. S.
Wenn der „Lehrerin‑Aspekt“ (falls vorhanden) u. U. doch noch eine „aktive Rolle“ spielen sollte bzw. noch nicht ganz ausgeräumt ist, dann müsste T. für diese Empfindung noch eine „intellektuelle Lösung“ herbeiführen. Ich bin mir sicher, dass dies kein Problem mehr wäre …
Herzlichen Dank für die Zusendung dieses Erfahrungsberichtes und die freundliche Genehmigung, ihn veröffentlichen zu dürfen!